Lexware Datenbankmigration

Umstieg auf neues Datenbanksystem (PostgreSQL)

Was ist die Datenbankmigration und warum ist sie notwendig?

Lexware stellt das interne Datenbanksystem von der bisherigen Datenbank auf PostgreSQL um. Der Wechsel ist technisch notwendig und wird für alle Kunden verpflichtend – aktuell läuft die Migration noch freiwillig an.

Was ändert sich für mich nach der Migration?

Für Sie im Alltag ändert sich nichts – Ihr Lexware Programm funktioniert wie gewohnt. Im Hintergrund läuft Ihre Software lediglich auf einem anderen Datenbanksystem.

Kann ich die Migration rückgängig machen?

Nein. Der Umstieg erfolgt einmalig und ersetzt die bisherige Datenbank vollständig. Eine Rückkehr zur alten Datenbank ist nicht vorgesehen.

Welche Produkte sind von der Migration betroffen?

Betroffen sind folgende Produkte:

Buchhaltung
Anlagenverwaltung pro
Buchhaltung pro, prem

Lohn&Gehalt:
Lohn+Gehalt pro, prem
Fehlzeiten plus, pro
Reisekosten std, plus, pro

Warenwirtschaft
Handwerk plus, prem
Warenwirtschaft pro, prem

Pakete
business plus, pro
Financial office plus handwerk, premium handwerk
Financial office pro, prem
Büroservice komplett Einzelplatz, Mehrplatz
Neue Steuerkanzlei

Wie erkenne ich, dass ich für die Migration freigeschaltet bin?

Nach der Freischaltung erscheint in Ihrer Software ein orangefarbener Hinweisbalken mit dem Text WICHTIG: Umstieg auf ein neues Datenbanksystem erforderlich. Zusätzlich gibt es eine Mitteilung in Ihrem Info Center und einen neuen Menü-Eintrag in Ihrem Programm.

Ich sehe keinen Hinweis in meiner Software – was bedeutet das?

Dann wurden Sie noch nicht freigeschaltet. Die Migration wird schrittweise für verschiedene Kundengruppen geöffnet. Sie werden automatisch informiert, sobald Sie an der Reihe sind.

Wie kann ich mich auf den Umstieg vorbereiten?

Im Prozess werden Sie auf alle notwendigen Schritte hingewiesen. Optional können Sie 24 Stunden vor dem Migrationsprozess jedoch eine Datensicherung durchführen. Nutzen Sie dafür die integrierte Datensicherungsfunktion in Ihrem Lexware Programm.

Brauche ich besondere Berechtigungen auf meinem Rechner?

Für die Migration werden in der Regel Administrator-Rechte auf dem jeweiligen Rechner benötigt, außerdem müssen Sie in Ihrem Lexware-Programm als Supervisor angemeldet sein.

Wie lange dauert die Migration?

Die Dauer hängt von der Menge Ihrer gespeicherten Daten ab. Bei kleineren Installationen rechnen Sie mit einigen Minuten, bei größeren Datenmengen kann es entsprechend länger dauern.

Kann ich während der Migration weiterarbeiten?

Nein. Während der Migration ist Ihr Lexware Programm nicht nutzbar. Planen Sie den Umstieg daher zu einem Zeitpunkt, an dem Sie die Software nicht benötigen.

Werden meine Daten dabei gelöscht oder verändert?

Nein. Alle Ihre Daten und Einstellungen werden vollständig und sicher in die neue Datenbank übertragen. Es gehen keine Daten verloren.

Kann mein Lexware-Partner die Migration für mich durchführen?

Ja. Sprechen Sie Ihren Lexware-Partner an – er kann Sie beratend begleiten und die Migration bei Bedarf gemeinsam mit Ihnen durchführen.

Woran erkenne ich, dass die Migration erfolgreich war?

Nach erfolgreichem Abschluss erscheint eine Bestätigungsmeldung in der Software. Sie können Ihr Lexware Programm anschließend wieder wie gewohnt nutzen.

Was passiert, wenn die Migration fehlschlägt?

Sollte ein Fehler auftreten, werden Ihnen direkt im Migrationsassistenten weitere Informationen und nächste Schritte angezeigt. Wenden Sie sich in diesem Fall an den Lexware Support. Sie können in diesem Fall vorerst mit der bisherigen Datenbank weiterarbeiten und können die Migration zu einem späteren Zeitpunkt erneut starten.

An wen wende ich mich bei Problemen oder Fragen?

Sie können uns per E-Mail an support@logifact.biz ihre Fehlermeldung mit Beschreibung zusenden.

Fehlermeldung nach Windowsupdate: Sicherheitswarnung für Remotedesktopverbindung

Nach dem Windows Update im April 2026 bekommen viele Anwender eine Meldung beim Öffnen einer Remotedesktopverbindung:

„Sicherheitswarnung für Remotedesktopverbindung“

Benutzer müssen die gewünschten Ressourcen (bsp. Drucker und Zwischenanlage) manuell anklicken um sich anschließend zu „Verbinden“. Die Änderungen gelten lediglich für diese Verbindung. Wenn die Remotedesktopverbindung geschlossen wird, muss die Auswahl erneut getroffen werden.

Zur Abhilfe stellen wir Ihnen ein kleines Skript bereit. Bitte downloaden Sie dieses und führen es aus.

Lösung:

  1. Datei Downloaden
  2. ZIP-Datei entpacken
  3. entpackten Download ausführen und die kommenden Meldungen mit „Ja“ bestätigen:

Das Problem sollte nun gelöst sein

Technischer Inhalt des Skripetes:

Im Registrierungseditor wird unter Computer\HKEY_LOCAL_MACHINE\SOFTWARE\Policies\Microsoft\Windows NT\Terminal Services\Client ein 32-Bit-REG_DWORD Wert „RedirectionWarningDialogVersion“ eingetragen und auf 1 gesetzt. 

Ein zweiter Wert wird unter HKCU:\Software\Microsoft\Terminal Server Client“ mit dem Namen „AuthenticationLevelOverride“ und dem Wert  „0“ eingetragen.

Wir informieren Sie heute über die Inhalte unserer diesjährigen Lexware vor Ort – Veranstaltungen und Online Serminare, die wir auf Einladung von Haufe-Lexware als regionaler Ansprechpartner durchführen konnten und bedanken uns herzlich für Ihre Teilnahme bzw. Ihr Interesse an Lexware-Produkten.


Die Details zu den Veranstaltungen finden Sie ab sofort zum Download unter dem Link: Teilnehmerunterlagen

Verification of Payee

Verification of Payee- neue gesetzliche SEPA Vorschriften ab Oktober 2025

Wichtige Änderungen im Zahlungsverkehr ab Oktober 2025

Ab Oktober 2025 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft, die sich auf den Zahlungsverkehr auswirken. Die Änderungen betreffen insbesondere Unternehmen und Selbstständige, die Banküberweisungen tätigen oder empfangen. Im Fokus steht dabei der sogenannte IBAN-Abgleich mit dem Zahlungsempfänger bei SEPA-Zahlungen (Verification of Payee).

1. Was ist Verification of Payee (VoP)?

Der „Verification of Payee“ ist ein Verfahren zur Überprüfung von Kontoinformationen vor der Ausführung einer SEPA-Überweisung. Dabei wird sichergestellt, dass:

  • Der angegebene Kontoinhabername der IBAN (Internationale Bankkontonummer) mit dem Namen des Zahlungsempfängers übereinstimmt
  • Fehlüberweisungen durch falsche Angaben vermieden werden
  • Betrugsversuche frühzeitig erkannt werden können

Dieses Verfahren wird verpflichtend für alle SEPA-Zahlungen eingeführt.

2. Warum wurde diese Regelung eingeführt?

Die Einführung dient dazu:

  • Das Vertrauen in digitale Zahlungsverfahren zu stärken.
  • Fehlerhafte Transaktionen und damit verbundene Rückabwicklungen zu reduzieren.
  • Einen zusätzlichen Schutz gegen Finanzbetrug wie Phishing-Angriffe oder gefälschte Rechnungsangaben bereitzustellen.

3. Was müssen Sie jetzt tun?

Lexware warenwirtschaft

-> Prüfung und Pflege von Lieferantenstammdaten
Überprüfen Sie Ihre Lieferantenstammdaten und stellen Sie sicher, dass der Name des Zahlungsempfängers mit dem des Kontoinhabers übereinstimmt.

-> Prüfung und Pflege der eigenen Bankverbindung(en)
Überprüfen Sie Ihre Angaben bei der Rechnungsstellung und stellen Sie sicher, dass der Kontoinhabername mit Ihrem Unternehmensnamen übereinstimmt. Informieren Sie bei Änderungen gegebenenfalls Ihre Kunden.

Lexware lohn+gehalt 

Prüfen Sie Ihre Daten aller Zahlungsempfänger (Mitarbeiter, Institutionen wie SV-Träger, Versicherungen etc.) an die Sie SEPA-Überweisungen tätigen.
Stellen Sie sicher, dass der Name des Zahlungsempfängers mit dem Kontoinhabername übereinstimmt.

Informieren Sie bei Änderungen gegebenenfalls Ihre Zahlungsempfänger.

Lexware buchhaltung

Prüfen Sie die Daten aller Zahlungsempfänger, an die Sie SEPA-Überweisungen tätigen.
Stellen Sie sicher, dass der Name des Zahlungsempfängers mit dem Kontoinhabername übereinstimmt.
Eine Adressliste der Personenkonten mit Angaben zur Bankverbindung finden Sie im Menü ‚Datei – Drucken – Kontenplan‘.
Informieren Sie bei Änderungen gegebenenfalls Ihre Zahlungsempfänger.

4. Haftungsregelung bei Abweichungen

Im Rahmen der VoP-Prüfung gelten zukünftig klare Haftungsregeln:

  • Bei Übereinstimmung von Name und IBAN (Match) haftet die Bank im Falle einer Falschüberweisung.
  • Bei fehlender Übereinstimmung (No-Match) haften Sie als Auftraggeber.
  • Bei geringfügigen Abweichungen (Close-Match) liegt ebenfalls die Haftung beim Zahlenden.
  • Wenn auf eine VoP-Prüfung verzichtet wurde (z.B. Sammelüberweisungen mit Opt-out), tragen ebenfalls Sie das volle Risiko.

Wie streng die Banken bei Close-Match und No-Match vorgehen, legen diese selbst fest.

Probleme nach Update von ‚Microsoft Visual C++ 2015-2022 Redistributable (x86)

Hintergrund

Ein Fehler im neuesten Update von ‚Microsoft Visual C++ Redistributable (x86)‘ kann zu Fehlern im Programm Lexware führen. Microsoft arbeitet bereits an einer dauerhaften Lösung und wird ein korrigiertes Update veröffentlichen, sobald alle Tests abgeschlossen sind.

Die Probleme treten nur dann auf, wenn Sie ‚Microsoft Visual C++ 2015-2022 Redistributable (x86) – 14.44.35112‚ oder ‚Microsoft Visual C++ 2015-2022 Redistributable (x86) – 14.44.35026‚ installiert haben.

Um die Fehler zu vermeiden, müssen Sie eine aktuellere Version manuell herunterladen und isnatllieren.

Fehlerbilder

Nach Aufruf Ihres Lexware-Programm werden u. a. diese Meldungen angezeigt:

Buchhaltung:
‚Es ist bereits ein anderer Anwender unter dem Benutzer angemeldet‘.
‚Es arbeitet bereits ein anderer Anwender im Dialogbuchen. Bitte wählen Sie Stapelbuchen‘.

Warenwirtschaft: 

‚Ihr Auftrag konnte nicht gespeichert werden‘
‚Der Auftragsassistent konnte nicht gestartet werden‘

Lohn+Gehalt: 

‚Lock konnte nicht gesetzt werden‘

Fehlzeiten: ‚Fehler beim Buchen einer Fehlzeit‘. Beschreibung: Fehler bei ILXBaseCollectionimplAdd. Es trat ein Fehler bei Save auf. Konvertierung von SQLDATETIME in timestamp nicht möglich State:07006 Native :157,Origin:[SAPJIODBC Driver][SQL Anywhere] Fehlercode: -157.

Lösung

  1. Deinstallieren Sie die Version Microsoft Visual C++ 2015 – 2022 über die Windows Einstellungen
  2. Installieren Sie die aktuelle Microsoft Visual C++ 2015-2022 Redistributable (x86) in der Version 14.44.35208. 
    Dieses Update stellt Ihnen Microsoft über folgenden Link zur Verfügung: https://aka.ms/vs/17/release/vc_redist.x86.exe.

Web-Seminar E-Rechnung mit der Handwerkskammer Stuttgart

E-Rechnung: Es gilt zu handeln!

Seit dem 01.01.2025 ist die E-Rechnung für alle Unternehmen verpflichtend. Zahlreiche Unternehmen haben die E-Rechnung in den letzten Monaten bereits umgesetzt und erste Erfahrungen gesammelt.
In unserem kostenlosen Web-Seminar möchten wir Ihnen gemeinsam mit der Handwerkskammer Stuttgart und als Referenten Herrn Roman Hess anhand von Praxisbeispielen die Handhabung konkret vorstellen. 

Wann?
Mittwoch, 26.02.2025, 10:00 Uhr – 12:00 Uhr

Wo?
online

Anmeldeschluss:
Montag, 24. Februar 2025

Hier der Anmeldelink für unser gemeinsames Web-Seminar am 26.02.2025.

https://event.hwk-stuttgart.de/anmeldung/e-rechnung

Aktion E-Rech­nung: Neue Videos und Produkt­über­sicht

Die E-Rech­nung wird ab 2025 auch für den B2B-Bereich verpflich­tend. In unseren Videos zur E-Rechnung schlauen wir unsere Kunden zum Thema auf. Neben allge­meinen Einfüh­rungen wird ganz konkret erklärt, wie die E-Rech­nungs­pflicht in den Lexware On-Premise Lösungen sowie in Lexware Office umge­setzt wird.


E-Rech­nung – Videos

Die E-Rechnung wird ab 2025 auch für den B2B-Bereich verpflichtend. Betten Sie gerne unsere Youtube-Videos auf Ihren Webseiten ein und/oder teilen Sie diese mit Ihren Kunden.

E-Rechnung wird Pflicht – alles was Unternehmer wissen müssen
E-Rechnung erstellen und versenden mit Lexware 
E-Rechnung annehmen und verbuchen mit Lexware

Videos für die Umset­zung der E-Rech­nungs­pflicht in Lexware Office:
E-Rechnungspflicht: Einfach umsetzen mit Lexware Office
Egal ob XML oder ZUGFeRD – E-Rechnungen rechtssicher erstellt, empfangen und verbucht

Informationen Lexware vor Ort

wir informieren Sie heute über die Inhalte unserer diesjährigen Lexware vor Ort – Veranstaltungen und Online Seminare, die wir auf Einladung von Haufe-Lexware als regionaler Ansprechpartner durchführen konnten und bedanken uns herzlich für Ihre Teilnahme bzw. Ihr Interesse an Lexware-Produkten.


Die Details zu den Veranstaltungen finden Sie ab sofort zum Download unter dem Link: Teilnehmerunterlagen

Neue Lexware-Kampagne: 100.000 Euro Startkapital für Gründer:innen!

Bis zum 16.02.2024 können Sie sich als Gründer:in, oder angehende:r Gründer:in, mit Ihren Geschäftsideen und Träumen bei Lexware um eine Finanzspritze bewerben!

Eine fünfköpfige Jury, bestehend aus hochkarätigen Unternehmer:innen, Gründer:innen und Menschen, welche große Träume leben, wird aus allen Einsendungen die besten 10 auswählen. Jedoch entscheidet die Öffentlichkeit via Crowd Voting final, wer seinen Traum mit einer großer Unterstützung erfüllen kann! Mitte April 2024 wird dann der, oder die, glückliche Sieger:in verkündet und bei seinem Werdegang begleitet.

Zur Kampagnenseite

Zum Youtube- Video

Seit vielen Jahren enga­giert sich Lexware bereits aktiv für Gründer:innen und Selbst­stän­dige, stärkt ihre Inter­essen im öffent­li­chen Diskurs und sorgt mit starker Medi­en­ar­beit und inspi­rie­renden Geschichten, etwa durch das regel­mäßig erschei­nende Tell Your Story-Format, für Sicht­bar­keit der Ziel­gruppe. Mit der neuen Kampagne geht Lexware nun den nächsten Schritt und posi­tio­niert sich mit einem klaren Zeichen als starker Partner an Ihrer Seite, um in die Selbst­stän­dig­keit zu gehen.

Einfach (mit)machen!

Wir würden uns freuen, wenn Sie die Kampagne auch auf Ihrer Webseite bewerben und/​oder an ihre Kund­schaft kommu­ni­zieren. Sicher haben Sie unter Ihren Kund:innen auch ein paar frisch geba­ckene Gründer:innen oder welche, die den Schritt wagen wollen. Das Kampa­gnen­video können Sie dazu gerne auf Ihrer Webseite einbetten.