Tipps und Tricks aus dem Leben eines Lexware-Beraters
Kategorie: Lexware-Themen
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Wir informieren Sie heute über die Inhalte unserer diesjährigen Lexware vor Ort – Veranstaltungen und Online Serminare, die wir auf Einladung von Haufe-Lexware als regionaler Ansprechpartner durchführen konnten und bedanken uns herzlich für Ihre Teilnahme bzw. Ihr Interesse an Lexware-Produkten.
Die Details zu den Veranstaltungen finden Sie ab sofort zum Download unter dem Link: Teilnehmerunterlagen
Die E-Rechnung wird ab 2025 auch für den B2B-Bereich verpflichtend. In unseren Videos zur E-Rechnung schlauen wir unsere Kunden zum Thema auf. Neben allgemeinen Einführungen wird ganz konkret erklärt, wie die E-Rechnungspflicht in den Lexware On-Premise Lösungen sowie in Lexware Office umgesetzt wird.
E-Rechnung – Videos
Die E-Rechnung wird ab 2025 auch für den B2B-Bereich verpflichtend. Betten Sie gerne unsere Youtube-Videos auf Ihren Webseiten ein und/oder teilen Sie diese mit Ihren Kunden.
Die Schnittstelle zum DATEV Buchungsdatenservice steht ab sofort in den Programm Lexware buchhaltung + financial office (jeweils pro/premium) sowie Lexware büroservice komplett zur Verfügung. Zum Jahreswechsel wird sie auch in den basis + plus Versionen zur Verfügung gestellt. In den Warenwirtschaftsprodukten voraussichtlich im Frühjahr 2025. Die Schnittstelle ermöglicht es Lexware Nutzer:innen, ihre Buchungsdaten, die dazugehörigen Belegbilder und Personenkonten über die Online-Schnittstelle DATEV Buchungsdatenservice direkt an DATEV Rechnungswesen und DATEV Belege Online zu übertragen. So haben deren Steuerberater:innen direkten Zugriff auf die Daten Bei der neuen Schnittstelle zum DATEV Buchungsdatenservice handelt es sich um eine weitere Export-Möglichkeit für Stamm- und Bewegungsdaten im Rechnungswesen.
Die Vorteile der neuen Schnittstelle im Überblick:
Schnelle und komfortable Zusammenarbeit mit dem Steuerberater oder der Steuerberaterin.
Sichere digitale Online-Datenübertragung über das DATEV Rechenzentrum.
Mehr Übersicht und Klarheit: Die Steuerkanzlei erhält alle Informationen und Daten gebündelt.
Zeitersparnis für Steuerberater:innen: Die Zuordnung der Belege zu den Buchungen ist bereits erfolgt.
Effizienter digitaler Prozess: Dank der Online-Übertragung der Daten müssen weder Pendelorder noch USB-Sticks hin- und hergeschickt werden.
Unsere Empfehlung: Um den Jahresabschluss 2024 optimal vorzubereiten, raten wir bereits jetzt, alle Daten über die „Buchungsmaske für digitale Belege“ in Lexware buchhaltung zu erfassen.
Eine Anleitung zur Nutzung und Einrichtung der Schnittstelle DATEV Buchungsdatenserice finden Sie hier.
Lexware myCenter ist eine browserbasierte Web-Anwendung, die über eine End-to-End Verschlüsselung und Systemdiensten direkt mit der Datenbank Ihres Lexware-Programms kommuniziert.
Ihr Programm verbindet sich dabei mithilfe des Systemdienstes Lexware ServiceBusConnector mit einer Instanz von Microsoft Azure. Diese Instanz stellt als Proxy die myCenter-Webseite bereit.
Der Systemdienst Lexware myCenter API regelt dann über Microsoft Azure (Proxy) den Austausch der Daten zwischen der Webseite und Ihrer Datenbank.
Wichtig: Es findet keine Ablage der Daten außerhalb der Programm-Datenbank statt und die Daten werden ausschließlich verschlüsselt zwischen Datenbank und Webseite übertragen.
Hinweise: Lexware myCenter kann nur in Verbindung mit Lexware-Programmen der Pro- und Premium-Versionen verwendet werden.
Lexware lohn+gehalt Std. und Plus verfügen nicht über eine entsprechende Benutzerverwaltung.
Für jeden Mitarbeiter, dem Sie die Lohnabrechnung in Lexware myCenter bereitstellen wollen, ist eine kostenpflichtige Lizenz erforderlich.
Es sind drei Freilizenzen im Programm enthalten. Weitere Lizenzen können Sie, je nach Bedarf, über unseren Lexware-Shop anfordern.
Ihre Mitarbeiter werden von Ihnen lizenziert, als Benutzer angelegt und erhalten ihre Zugangsdaten sowie den Zugangslink.
Sie erstellen außerdem für die Mitarbeiter ein individuelles Kennwort, mit dem die Lohn-Dokumente in Lexware myCenter geöffnet werden können.
Wenn die Lohnaberechnung für den jeweiligen Abrechnungsmonat abgeschlossen ist, stellen Sie die Lohn-Dokumente für myCenter bereit.
Ihre Mitarbeiter werden per E-Mail informiert und können über den, zuvor erhaltenen, Link die Webseite aufrufen und sich mit ihren Zugangsdaten einloggen.
Nach erfolgreicher Anmeldung an Lexware myCenter können die Mitarbeiter ihre Lohnabrechnungen herunterladen und kennwortgesichert öffnen.
In wenigen Schritten ist Lexware myCenter eingerichtet und für die Bereitstellung der digitalen Lohnabrechnung startklar.
Hier erklären wir Ihnen, wie Sie dabei vorgehen und was Sie dabei zu beachten haben.
Datenübernahme in ein Produkt der Reihe Lexware premium, professional oder plus
Voraussetzung
Sie haben als Zielprogramm ein Produkt aus der Reihe Lexware premium, professional oder plus* in der Jahresversion 2024.
*Die plus line umfasst die Programme Lexware business plus, fehlzeiten, financial office plus handwerk, handwerk plus, reisekosten sowie reisekosten plus
Ausgangs- und Zielprogramm wurden mit dem Lexware Info Service Assistenten auf den neuesten Versionsstand gebracht.
Welche Daten können übernommen werden?
Sie können alle Stamm- und Bewegungsdaten aus den unten aufgeführten Lexware-Programmen übernehmen.
Beachten Sie, dass das Ausgangsprogramm der Reihe Basis oder Plus höchstens ein Jahr älter sein darf als das Zielprogramm. Somit ist die Übernahme nur aus Versionen von 2023 oder 2024 möglich.
Ausgangs-Produkt
Übernahme aus diesen Versionen nach 2024 möglich
Lexware financial office /plus
v2023 / v2024 – mit dem Update Juni 2024 ist die Übernahme wieder möglich. Bei Beteiligung von Lohndaten sind Einschränkungen zu beachten (siehe unten) Wichtig: Nachfolgenden Hinweis beachten!*
Lexware buchhaltung /plus
v2023 / v2024 – mit dem Update Juni 2024 ist die Übernahme wieder möglich. Wichtig: Nachfolgenden Hinweis beachten!*
v2024 – Einschränkungen: 1. Ausgangs- und Zielprogramm müssen beide auf dem neuesten Updatestand sein. 2. Lohndaten nur ab Abrechnungsjahr 2023. Die Firma muss im maximal möglichen Abrechnungsjahr stehen (siehe Beispieltabellen unten).
Lexware anlagenverwaltung
Eine Übernahme in Versionen von 2024 ist aus technischen Gründen leider nicht möglich.
Upgrade-Möglichkeiten
Allgemeiner Hinweis: Basis- oder Plus-Produkte in zu alter Jahresversion können mit einer kostenlosen Migrationsversion upgedatet werden. Wenden Sie sich dafür an LogiFACT.
*Wichtiger Hinweis, wenn Sie Daten aus Lexware buchhaltung und faktura+auftrag in denselben Mandanten übernehmen: Nach der Datenübernahme muss zuerst die Lexware buchhaltung geöffnet werden, um eine automatische Kontenaktualisierung und im zweiten Schritt eine Saldenberechnung auszulösen. Dies ist notwendig, damit in der Lexware warenwirtschaft die Auftragsberechnung korrekt durchgeführt werden kann. Fehlt dieser Schritt, kann es zu einem Absturz der Software ohne Fehlermeldung kommen, wenn die Lexware warenwirtschaft oder ein Kundensatz geöffnet werden.
Sonderfall Lexware anlagenverwaltung Soweit übernehmbar, können Daten aus Lexware anlagenverwaltung nicht direkt mit Datenbeständen von Lexware buchhalter, faktura+auftrag, lohn+gehalt oder financial office zusammengeführt werden. Diese Bestände können nur als eigenständiger Mandant in ein Produkt der Reihe Lexware premium, professional oder plus übernommen werden. Sie haben aber die Möglichkeit, Bewegungsdaten per Export- und Import-Funktion in bestehende oder übernommene Mandanten zu integrieren.
Was kann nicht übernommen werden?
Bei einer Übernahme werden die genannten Punkte nicht übernommen. Richten Sie in Ihrem Produkt der Reihe premium, professional oder plus folgendes neu ein:
Von Ihnen angepasste Formulare.
Benutzer und Gruppen, Passwörter sowie zugewiesene Rechte.
Angepasste Programmdarstellungen (Menü ‚Ansicht’, Größe und Position von Fenstern).
Einstellungen, die im Menü ‚Extras – Optionen’ getroffen werden können.
Die Verarbeitungsprotokoll-Historie.
Die ELSTER-Historie
Spezialfall Lexware lohn+gehalt:
Bei der Datenübernahme aus Lexware lohn+gehalt gibt es Einschränkungen: Sie können nur Daten des aktuellen und vorhergehenden Abrechnungsjahrs übernehmen.
Wenn das aktuelle Abrechnungsjahr der Firma kleiner ist als das maximal mögliche Abrechnungsjahr der Version, können aus Lexware lohn+gehalt keine Daten übernommen werden.
Beispiel 1:
Ausgangsprogramm: lohn+gehalt in Version…
Zielprogramm: pro, premium oder plus in der Version
Abrechnungsjahre, die übernommen werden können:
2024
2024
2024 (und zusätzlich auch 2023)
2023
2024
keine Übernahme möglich
2023
2023
keine Übernahme möglich
Beispiel 2:
Das bedeutet für die Jahresversion 2024: Die Lohn-Daten eines Mandanten können nur dann erfolgreich übergeben werden, wenn der Mandant mit der Abrechnung in 2024 steht.
Ausgangsversion (Standard / Plus)
Höchstes Abrechnungs- jahr in lohn+gehalt
Übergabe nach Pro / Premium 2024 möglich?
2024
2024
Ja
2024
2023
Nein
Wichtig, wenn Sie Daten zum Test übernehmen wollen
Dieser Hinweis richtet sich an Anwender, die Ihre Echtdaten übernehmen, um ein Produkt der Reihe premium, professional oder plus zu testen.
Alle Daten, die Sie nach der Übernahme im zu testenden Produkt eingeben, können nicht in das Ausgangsprodukt zurück übertragen werden! Das ist dann relevant, wenn Sie das Produkt innerhalb der Testfrist zurückgeben. Alle Daten, die Sie nach der Übernahme nur dort eingegeben haben, sind verloren.
Was können Sie tun?
Geben Sie alle Echtdaten, die Sie nach der Übernahme erfassen, doppelt ein – also im Ausgangsprodukt und im zu testenden Produkt. So haben Sie auch einen direkten Vergleich zwischen beiden Softwarelösungen.
Eingeschränkt können Echtdaten aus einem Produkt der Reihe premium, professional oder plus exportiert werden, um sie im Ausgangsprodukt zu importieren. Weitere Informationen dazu finden Sie im Handbuch, auf https://www.lexware.de/support/ (als FAQ oder im Forum) oder über die telefonische Anwendungsberatung.
Bei Lexware stehen Neuerungen an – ein neues Markenmodell, dass uns in die Zukunft tragen wird. Noch können wir nicht viel verraten, nur so viel: Nach fast 30 Jahren wird es nicht nur ein neues Logo geben.