Windows 10 Verlängerung

Um eine Anleitung für Windows ESU (Extended Security Updates) zu finden, müssen Sie die Registrierung über Windows Update vornehmen, nachdem Ihr Gerät die Voraussetzungen erfüllt hat. Melden Sie sich dazu mit einem Microsoft-Konto an, gehen Sie zu Einstellungen > Update & Sicherheit > Windows Update und suchen Sie nach der Meldung, die Sie zur Registrierung auffordert. 

Voraussetzungen

  • Unterstützte Windows 10 Version: Nur Version 22H2 ist berechtigt.
  • Microsoft-Konto: Ein lokales Konto reicht nicht aus; Sie müssen sich mit einem Microsoft-Konto anmelden.
  • Aktuelle Updates: Alle aktuellen Windows-Updates müssen installiert sein. 

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Vorbereitung: 

Stellen Sie sicher, dass Ihr Gerät alle aktuellen Updates installiert hat. Öffnen Sie Einstellungen > Update & Sicherheit > Windows Update. 

  1. Registrierung finden: 

Warten Sie, bis das ESU-Angebot auf der Windows Update-Seite erscheint. Das kann einige Zeit dauern, da die Einführung schrittweise erfolgt. 

  1. Registrierung starten: 

Klicken Sie auf den Link, der Sie zur Registrierung auffordert, z. B. „Jetzt registrieren“. 

  1. Microsoft-Konto verknüpfen: 

Wenn Sie mit einem lokalen Konto angemeldet sind, werden Sie aufgefordert, sich bei Ihrem Microsoft-Konto anzumelden. 

  1. Abschluss: 

Folgen Sie den weiteren Anweisungen im Assistenten. Nach erfolgreicher Registrierung wird Ihr Gerät für den Erhalt von ESU-Updates bis Oktober 2026 registriert. 

Wichtige Hinweise

  • Geduld: Wenn die ESU-Option noch nicht sichtbar ist, warten Sie einfach ab, bis Microsoft die Verfügbarkeit für Ihr Gerät freigegeben hat. 
  • Kosten: Das ESU-Programm ist aktuell für berechtigte Geräte kostenlos. 

Einmalige Registrierung: Die Registrierung ist ein einmaliger Vorgang, um das Gerät für Updates zu qualifizieren. 

Verification of Payee

Verification of Payee- neue gesetzliche SEPA Vorschriften ab Oktober 2025

Wichtige Änderungen im Zahlungsverkehr ab Oktober 2025

Ab Oktober 2025 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft, die sich auf den Zahlungsverkehr auswirken. Die Änderungen betreffen insbesondere Unternehmen und Selbstständige, die Banküberweisungen tätigen oder empfangen. Im Fokus steht dabei der sogenannte IBAN-Abgleich mit dem Zahlungsempfänger bei SEPA-Zahlungen (Verification of Payee).

1. Was ist Verification of Payee (VoP)?

Der „Verification of Payee“ ist ein Verfahren zur Überprüfung von Kontoinformationen vor der Ausführung einer SEPA-Überweisung. Dabei wird sichergestellt, dass:

  • Der angegebene Kontoinhabername der IBAN (Internationale Bankkontonummer) mit dem Namen des Zahlungsempfängers übereinstimmt
  • Fehlüberweisungen durch falsche Angaben vermieden werden
  • Betrugsversuche frühzeitig erkannt werden können

Dieses Verfahren wird verpflichtend für alle SEPA-Zahlungen eingeführt.

2. Warum wurde diese Regelung eingeführt?

Die Einführung dient dazu:

  • Das Vertrauen in digitale Zahlungsverfahren zu stärken.
  • Fehlerhafte Transaktionen und damit verbundene Rückabwicklungen zu reduzieren.
  • Einen zusätzlichen Schutz gegen Finanzbetrug wie Phishing-Angriffe oder gefälschte Rechnungsangaben bereitzustellen.

3. Was müssen Sie jetzt tun?

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-> Prüfung und Pflege von Lieferantenstammdaten
Überprüfen Sie Ihre Lieferantenstammdaten und stellen Sie sicher, dass der Name des Zahlungsempfängers mit dem des Kontoinhabers übereinstimmt.

-> Prüfung und Pflege der eigenen Bankverbindung(en)
Überprüfen Sie Ihre Angaben bei der Rechnungsstellung und stellen Sie sicher, dass der Kontoinhabername mit Ihrem Unternehmensnamen übereinstimmt. Informieren Sie bei Änderungen gegebenenfalls Ihre Kunden.

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Prüfen Sie Ihre Daten aller Zahlungsempfänger (Mitarbeiter, Institutionen wie SV-Träger, Versicherungen etc.) an die Sie SEPA-Überweisungen tätigen.
Stellen Sie sicher, dass der Name des Zahlungsempfängers mit dem Kontoinhabername übereinstimmt.

Informieren Sie bei Änderungen gegebenenfalls Ihre Zahlungsempfänger.

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Prüfen Sie die Daten aller Zahlungsempfänger, an die Sie SEPA-Überweisungen tätigen.
Stellen Sie sicher, dass der Name des Zahlungsempfängers mit dem Kontoinhabername übereinstimmt.
Eine Adressliste der Personenkonten mit Angaben zur Bankverbindung finden Sie im Menü ‚Datei – Drucken – Kontenplan‘.
Informieren Sie bei Änderungen gegebenenfalls Ihre Zahlungsempfänger.

4. Haftungsregelung bei Abweichungen

Im Rahmen der VoP-Prüfung gelten zukünftig klare Haftungsregeln:

  • Bei Übereinstimmung von Name und IBAN (Match) haftet die Bank im Falle einer Falschüberweisung.
  • Bei fehlender Übereinstimmung (No-Match) haften Sie als Auftraggeber.
  • Bei geringfügigen Abweichungen (Close-Match) liegt ebenfalls die Haftung beim Zahlenden.
  • Wenn auf eine VoP-Prüfung verzichtet wurde (z.B. Sammelüberweisungen mit Opt-out), tragen ebenfalls Sie das volle Risiko.

Wie streng die Banken bei Close-Match und No-Match vorgehen, legen diese selbst fest.

Windows 10 Support-Ende kommt

Windows 10 ehält ab 14.10.2025 keine Updates mehr

Wenn Microsoft den Support für Windows 10 22H2 zum 14. Oktober 2025 einstellt, haben Privatanwender die Möglichkeit, über das Extended Security Update-Program (ESU) ein weiteres Jahr Updates zu bekommen. Dies geschieht jedoch nicht automatisch und ist an einige Voraussetzungen gebunden.

Support-Ende von Windows 10 am 14.10.2025 bedeutet, dass Windows 10 weiter funktionieren wird, aber keinerlei Sicherheitsupdates mehr bekommt.

Wenn also der eigene PC nicht auf Windows 11 upgraden kann, weil z.B. der Prozessor zu alt ist, aber man trotzdem keinen neuen PC kaufen möchte, kann man auf Windows 10 ESU setzen.

Mit Windows 10 ESU trotzdem Sicherheitsupdates bekommen

Microsoft hat das sogenannte Extended Security Update-Program (ESU) aufgelegt. Mit einer entsprechenden ESU-Lizenz kann ein System auch über das Supportende 14. Oktober 2025 Sicherheitsupdates erhalten. Dies war zunächst nur auf Geschäftskunden beschränkt und kostenpflichtig.

Für Privatnutzer mit Windows 10 Home und Pro gibt es das einjährige Extended Security Update-Program (ESU). Wer die betreffende Lizenz besitzt, bekommt – wie bisher – für ein weiteres Jahr regulär Sicherheitsupdates per Windows Update. Windows 10 22H2 wird dann bis zum Oktober 2026 mit Patches versorgt.

Ein Jahr ESU: Von kostenlos bis 30 US-Dollar

Microsoft hatte frühzeitig bekannt gegeben, dass die ESU-Lizenz für ein Jahr für Privatanwender 30 US-Dollar kosten soll.

Später wurde bekannt, dass es auch ein kostenloses Angebot geben werde. Dafür wird ein Anmeldeassistent benötigt, der ein Microsoft-Konto voraussetzt, unter dem die Nutzer dann angemeldet sein müssen. Die Besitzer von Windows 10-Systemen können dann im Anmeldeassistent aus drei Optionen wählen, wie die Teilnahme am einjährigen ESU-Programm erfolgen soll:

  • Man kann Windows Backup verwenden, um die Einstellungen mit der Cloud zu synchronisieren. Man bezahlt also sozusagen mit seinen Daten.
  • Man kann 1.000 sogenannte Microsoft Rewards-Punkte einlösen und bekommt ein Jahr ESU ohne zusätzliche Kosten. Ad-hoc weiß ich nicht, wie man solche Reward-Punkte bekommt (früher gab es diese für App-Käufe, Feedback und weitere Aktionen).
  • Und man kann eine ESU-Lizenz zum Preis von 30 US-Dollar (Deutschland 31,49 Euro) für ein Jahr buchen – wobei die Preise in lokalen Märkten variieren können.

Nach Auswahl einer Optionen, wird der Benutzer vom Assistenten durch die Schritte zum Buchen der ESU-Lizenz geführt und bekommt ab Oktober 2025 unter Windows 10 für ein Jahr Sicherheitsupdates per Windows Update.

Was braucht man für ESU?

Die ESU-Lizenz ist für Privatanwender mit Windows 10 22H2 Systemen mit Home, Professional, Pro Education und Workstation verfügbar. Voraussetzung ist zudem, dass alle Sicherheitsupdates bis zum Oktober 2025 installiert sind. Weiterhin muss das Administratorkonto mit einem Microsoft Konto verbunden sein – lokale Administratorkonten funktionieren nicht. Der ESU-Lizenzschlüssel wird mit diesem Microsoft-Konto verknüpft.

Quelle: borncity.com und Microsoft-Website

Probleme nach Update von ‚Microsoft Visual C++ 2015-2022 Redistributable (x86)

Hintergrund

Ein Fehler im neuesten Update von ‚Microsoft Visual C++ Redistributable (x86)‘ kann zu Fehlern im Programm Lexware führen. Microsoft arbeitet bereits an einer dauerhaften Lösung und wird ein korrigiertes Update veröffentlichen, sobald alle Tests abgeschlossen sind.

Die Probleme treten nur dann auf, wenn Sie ‚Microsoft Visual C++ 2015-2022 Redistributable (x86) – 14.44.35112‚ oder ‚Microsoft Visual C++ 2015-2022 Redistributable (x86) – 14.44.35026‚ installiert haben.

Um die Fehler zu vermeiden, müssen Sie eine aktuellere Version manuell herunterladen und isnatllieren.

Fehlerbilder

Nach Aufruf Ihres Lexware-Programm werden u. a. diese Meldungen angezeigt:

Buchhaltung:
‚Es ist bereits ein anderer Anwender unter dem Benutzer angemeldet‘.
‚Es arbeitet bereits ein anderer Anwender im Dialogbuchen. Bitte wählen Sie Stapelbuchen‘.

Warenwirtschaft: 

‚Ihr Auftrag konnte nicht gespeichert werden‘
‚Der Auftragsassistent konnte nicht gestartet werden‘

Lohn+Gehalt: 

‚Lock konnte nicht gesetzt werden‘

Fehlzeiten: ‚Fehler beim Buchen einer Fehlzeit‘. Beschreibung: Fehler bei ILXBaseCollectionimplAdd. Es trat ein Fehler bei Save auf. Konvertierung von SQLDATETIME in timestamp nicht möglich State:07006 Native :157,Origin:[SAPJIODBC Driver][SQL Anywhere] Fehlercode: -157.

Lösung

  1. Deinstallieren Sie die Version Microsoft Visual C++ 2015 – 2022 über die Windows Einstellungen
  2. Installieren Sie die aktuelle Microsoft Visual C++ 2015-2022 Redistributable (x86) in der Version 14.44.35208. 
    Dieses Update stellt Ihnen Microsoft über folgenden Link zur Verfügung: https://aka.ms/vs/17/release/vc_redist.x86.exe.

aktefix – kostengünstiges und komplettes Dokumenten-Archiv mit Workflow

Wofür braucht man das?

☑ Digitalisierung
☑ KI-unterstützte Büro-Automation
☑ Erfüllung gesetzlicher Auflagen
☑ Kostenreduktion

Was ist da drin?

Digital-Archiv  >  Revisionssicherfür GoBD– und Normen-konforme Datenspeicherung für steuerrelevante Dokumente und Entgelt-Unterlagen
Dokumentenmanagement DMS > Organisation und Verwaltung von Dokumenten aller Formate
Enterprise Content Management ECM  > Gesamtes Wissen Ihres Unternehmens zusammenführen und sekundenschnell finden
Workflow-Tool > Steuerung und Kontrolle von Arbeitsabläufenmit mehreren Beteiligten

Für wen passt es am besten?

AKTEFIX®digital ist das ideale Tool für Unternehmen, die

☑ Schnell starten und zum Ziel kommen wollen
☑ 100% Projekterfolg wünschen

☑ Weniger Papier lagern möchten

☑ Arbeitszeit sparen wollen
☑ Datensicherheit benötigen

☑ Pragmatisch vorgehen

☑ Kostenbewusst planen

Die GoBD-konforme digitale Archivierung von E-Rechnungen bedeutet, dass elektronische Rechnungen unveränderbar, vollständig und maschinell lesbar aufbewahrt werden müssen. Die Aufbewahrungsfrist beträgt in der Regel 8 Jahre, wobei auch die ursprüngliche Form des Rechnungsformats (z.B. XML) archiviert werden muss. Speziell für die E-Rechnungspflicht, die ab 2025 für den B2B-Bereich gilt, ist eine revisionssichere Archivierung erforderlich, um bei Prüfungen nachzuweisen, dass die Rechnungen ordnungsgemäß behandelt wurden. 

Pflichtangaben in E-Rechnungen – und wo muss ich diese in Lexware eintragen?

Wir listen Ihnen im Folgenden einige Beleg-Angaben auf, die nach Vorgaben der KoSIT (Koordinierungsstelle für IT Standards) befüllt und übermittelt werden müssen. Diese finden Sie entweder im Kundensatz des Rechnungsempfängers oder direkt im Beleg. Sofern Angaben fehlen, werden Sie beim Versand darauf hingewiesen. 

  • Lieferanten Nr. beim Kunden:
  • Lexware faktura basis/plus: Einzutragen direkt bei ‚Rechnungsanschrift‘ im Kundensatz (Kunden – Kunde bearbeiten):

  • Bestellnummer:
    Die Bestellnummer ist im Falle der XRechnung ein Pflichtfeld und wird direkt im Beleg eintragen (Screenshot aus Lexware warenwirtschaft)
  • Länderkürzel:
    Das Länderkürzel wird im Kundensatz im Reiter eRechnung eingetragen (Screenshot aus Lexware warenwirtschaft):
  • USt-IdNr. fehlt:
    Ihre eigene USt-IdNr. tragen Sie unter ‚Bearbeiten – Firmenangaben – Finanzamt Umsatzsteuer‘ ein:
  • Die Ust-IdNr. des Kunden finden Sie unter ‚Kunden – Kunde bearbeiten‘ im Reiter Rechnungsstellung:
  • Bearbeiter:
    Der Bearbeiter ist ein Pflichtfeld beim Versand von XRechnungen. Tragen Sie den Bearbeiter im Beleg selbst auf Seite 1 ein (Screenshot aus Lexware warenwirtschaft):

Online-Seminar aktefix am 08.04.2025

Am 08.04.2025 von 10-11.00 Uhr präsentieren wir zusammen mit NetControl die Archivierungssoftware aktefix

  • aktefix wird vorgeführt (Funktionen, Akten digital, Scan-Service)
  • gesetzliche Grundlagen für ein digitales Archiv
  • Vorteile eines Cloudsystems
  • Dokumentenmanagement mit Workflow

Möchten Sie teilnehmen, dann senden Sie uns eine E-Mail an info@logifact.biz

Web-Seminar E-Rechnung mit der Handwerkskammer Stuttgart

E-Rechnung: Es gilt zu handeln!

Seit dem 01.01.2025 ist die E-Rechnung für alle Unternehmen verpflichtend. Zahlreiche Unternehmen haben die E-Rechnung in den letzten Monaten bereits umgesetzt und erste Erfahrungen gesammelt.
In unserem kostenlosen Web-Seminar möchten wir Ihnen gemeinsam mit der Handwerkskammer Stuttgart und als Referenten Herrn Roman Hess anhand von Praxisbeispielen die Handhabung konkret vorstellen. 

Wann?
Mittwoch, 26.02.2025, 10:00 Uhr – 12:00 Uhr

Wo?
online

Anmeldeschluss:
Montag, 24. Februar 2025

Hier der Anmeldelink für unser gemeinsames Web-Seminar am 26.02.2025.

https://event.hwk-stuttgart.de/anmeldung/e-rechnung

Aktion E-Rech­nung: Neue Videos und Produkt­über­sicht

Die E-Rech­nung wird ab 2025 auch für den B2B-Bereich verpflich­tend. In unseren Videos zur E-Rechnung schlauen wir unsere Kunden zum Thema auf. Neben allge­meinen Einfüh­rungen wird ganz konkret erklärt, wie die E-Rech­nungs­pflicht in den Lexware On-Premise Lösungen sowie in Lexware Office umge­setzt wird.


E-Rech­nung – Videos

Die E-Rechnung wird ab 2025 auch für den B2B-Bereich verpflichtend. Betten Sie gerne unsere Youtube-Videos auf Ihren Webseiten ein und/oder teilen Sie diese mit Ihren Kunden.

E-Rechnung wird Pflicht – alles was Unternehmer wissen müssen
E-Rechnung erstellen und versenden mit Lexware 
E-Rechnung annehmen und verbuchen mit Lexware

Videos für die Umset­zung der E-Rech­nungs­pflicht in Lexware Office:
E-Rechnungspflicht: Einfach umsetzen mit Lexware Office
Egal ob XML oder ZUGFeRD – E-Rechnungen rechtssicher erstellt, empfangen und verbucht

Informationen Lexware vor Ort

wir informieren Sie heute über die Inhalte unserer diesjährigen Lexware vor Ort – Veranstaltungen und Online Seminare, die wir auf Einladung von Haufe-Lexware als regionaler Ansprechpartner durchführen konnten und bedanken uns herzlich für Ihre Teilnahme bzw. Ihr Interesse an Lexware-Produkten.


Die Details zu den Veranstaltungen finden Sie ab sofort zum Download unter dem Link: Teilnehmerunterlagen